Sozialhilfe ist Recht, nicht Gnade

betr.: „Abschiebung in die Sozialhilfe“ (Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe), taz vom 25. 3. 02

Den Ausführungen von Pia Maier stimme ich voll zu. Seit längerer Zeit verfolge ich die Veröffentlichungen über Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bzw. die Zusammenlegung mit der Sozialhilfe.

Dazu frage ich mich, wie das weitergehen soll. Die Abschaffung halte ich für eine Bestrafung von Menschen, die sich nicht wehren können und doch nichts verbrochen haben. In seltenen Fällen haben sie ihre Situation selbst verschuldet!

Was bedeutet „Zusammenlegung“? Wird Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilferichtsätze festgelegt? Oder soll die Sozialhilfe zum Teil auf den Durchschnitt der Arbeitslosenhilfe erhöht werden? Menschen, die in Not geraten sind, kann man ihre erworbenen Rechte nicht entziehen, auch Arbeitslosenhilfe ist ein erworbenes Recht, keine Gnade! – Übrigens auch Sozialhilfe.

Trotz aller guten Ansätze aber ist „Sozialhilfe“ noch heute ein Makel. Da hat auch die vor Jahrzehnten erschienene Broschüre „Sozialhilfe – Dein gutes Recht“ nichts genutzt. Wohl wurde die Bezeichnung „Fürsorge“ abgeschafft, doch es hat sich nichts geändert. Ich kann gut verstehen, dass heute noch viele Menschen – gerade Ältere – den Weg zum Sozialamt scheuen. Jedem Bürger in unserem Land wird zugesichert, menschenwürdig leben zu können, siehe Grundgesetz. Das stimmt heute nicht mehr!

Es wird wirklich Zeit, dass die Bundesregierung ein klares Wort spricht – noch vor der Wahl –, wie sie mit Benachteiligten umgehen will. FRIEDEL OELRICHS, Oldenburg