Gnade im Justizskandal

■ Neun Monate Bewährung für Bedienstete

Das gnädige Urteil ist jetzt rechtskräftig. Neun Monate auf Bewährung hat die Justizbedienstete Sandra B. für gemeinschaftliche schwere Körperverletzung im Amt kassiert. Nun werde das seit fünf Jahren schwebende Disziplinarverfahren wieder aufgenommen, so Justizsprecher Henning Maul-Backer.

Sandra B. war Hauptbeschuldigte im Oslebshauser-Knastskandal. Sie hatte die Zellentüren von Sexualstraftätern aufgeschlossen, die daraufhin von Mithäftlingen verprügelt worden waren. Diese Vorkommnisse zogen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie personelle Konsequenzen im Justizressort und im Vollzug nach sich – derweil Sandra B. bei gekürzten Bezügen erfolgreich die Rechtswege beschritt. So wurde eine erstinstanzliche Verurteilung – 13 Monate auf Bewährung für zwei Taten – im Revisionsverfahren gekippt. Dies hätte das Ende ihres Beamtenstatus bedeutet. Für Strafen unter 12 Monaten gilt dies nicht. ede