in kürze MIETRECHT
: Bei Hasch Kündigung

Wer in seiner Wohnung Cannabis züchtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dem Landgericht Ravensburg zufolge verletzt der Mieter dadurch die Pflichten des Mietvertrags schwerwiegend. Cannabisbesitz, -handel und -anbau sind verboten (AZ: 4 S 127/01). (ap)