Kollegen protestieren für Zeki El-Zein

■ Ausländerbehörde wies den Vater einer vierköpfigen Familie aus, der seit 1988 in Deutschland lebt. Nun soll geprüft werden, ob das behinderte Kind Grund für eine „Duldung“ sein kann

Ein Dutzend Mitarbeiter der Bremer Mercedes-Zulieferfirma „faurecia“ klopften gestern Mittag beim Bremer Innesenator an, um eine Unterschriftenliste zu übergeben. Der Senator war auswärts unterwegs, der Pressesprecher nahm den Protest schließlich entgegen: Ihr Kollege Zeki El-Zein soll rausgeschmissen werden aus Deutschland, das sehen die Kollegen nicht ein. Die Aufenthaltsgenehmigung würde mit dem 11.April ablaufen, hatte die Behörde dem Mann geschrieben. Das bedeutet: El Zein verliert seinen Job, weil sein Arbeitgeber ihn nicht mehr beschäftigen darf.

Der Kollege hat Arbeit und zahlt Steuern, versorgt seine Familie, darunter ein behindertes Kind – warum will die Ausländerbehörde das zerstören, fragte der Betriebsratsvorsitzende. Zeki El-Zein werden keine Straftaten vorgeworfen er kassiert keine Sozialhilfe. Im Gegenteil: Wenn er arbeitslos würde, dann müsste das Sozialamt für die Familie und für das behinderte Kind aufkommen. Die Krankenkasse von El-Zein zahlte im Jahr 2001 circa 50.000 Mark für das Kind.

Ehefrau Mona El-Zeki und die Kinder sollen mitgehen in die Türkei, sagt die Ausländerbehörde, sie wolle die Familie nicht auseinanderreißen. Schon im vergangenen Jahr, mit Schreiben vom 19.April.2001, hatte das Amt mitgeteilt: „Es wird seitens unserer Behörde zur Zeit versucht, Ihre Ehefrau in der Türkei nachregistrieren zu lassen, um eine gemeinsame Ausreise Ihrer Familie in die Türkei zu ermöglichen.“

In anderen Verfahren gegen staatenlose Libanesen wird der Eintrag in den Registern der Türkei als Beweis dafür genommen, dass der Betreffende in Wahrheit Türke sei und dass nicht Dritte ohne Zustimmung des Betroffenen irgend etwas eintragen lassen können.

Aber Mona El-Zeki hat mit der Türkei nichts zu tun und will nicht in die Türkei. Insbesondere muss sie davon ausgehen, dass für ihr Kind, das in der 28. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen ist, in den arabisch sprechenden Gebieten der Türkei keine angemessene medizinische Behandlungsmöglichkeit besteht – nebenbei gäbe es auch niemanden, der das dort finanzieren könnte. Und türkisch versteht sie nicht.

Ihr Mann Zeki El-Zein ist mit 13 Jahren nach Deutschland gekommen und hier aufgewachsen. Alles, was ihm vorgeworfen wird, ist, dass sein Vater bei der Einreise damals einen türkischen Pass vorlegte und später angab, die Familie habe als „staatenlos“ im Libanon gelebt. Viele Familien sind aus Gebieten an der syrischen Grenze der Türkei in den Libanon ausgewandert und haben dort als „staatenlos“ gelebt, bevor sie vor dem Krieg weiter flohen. In die Kategorien des deutschen Ausländerrechts passt eine solche soziale Realität aber nicht. Zeki El-Zein, der nach seinen eigenen Angaben auch als Kind nicht in der Türkei gelebt hat, muss sich von den deutschen Behörden vorwerfen lassen, dass er durch Leugnung seiner türkischen Staatsangehörigkeit „zum Ausdruck gebracht“ habe, „dass Sie nicht gewillt sind, die deutschen Rechtsvorschriften zu beachten“. Daher müsse er entfernt werden aus Deutschland.

Der Anwalt hat nun einen letzten Versuch unternommen und mit Hinweis auf das Wohl des behinderten Kindes eine „Duldung“ beantragt. K.W.