Lokalkoloratur
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Es geht gar nicht ums Haar. Es geht ums Presserecht. Aber das war am gestrigen Vormittag fast egal, an dem sich 50 JournalistInnen da-rum prügelten, um im Gerichtssaal dabei zu sein, wenn die Unterlassungsklage von Gerhard Schröder gegen die Nachrichtenagentur ddp verhandelt wird. Die hatte bekanntlich ein Interview mit einer Imageberaterin veröffentlicht, in der die Interviewte ihre Ansicht äußerte, der Kanzler färbe seine Haare. Dabei weiß die Junge Union: Er tönt nur. Sie verteilte vor dem Gericht Flyer: „So tönt der Kanzler“, auf dem Schröder „Schönfärberei“ bei den Arbeitslosenzahlen vorgeworfen wurde. Beigelegt eine Packung schwarze Haartönung: „Wählen Sie schwarz, damit Ihnen die Haare nicht zu Berge stehen.“ Im Gerichtssaal mühte sich ddp-Anwalt Klaus Sedelmeier, kaum noch Haare auf dem Kopf, darum, die presserechtliche Variante des Falls zu betonen: „Wenn man alle beiläufigen Äußerungen in einem Interview strikt ausrecherchieren müsste, dann könnte jede Nachrichtenagentur ihren Laden dicht- machen.“ Außerdem habe er gerade jüngst beim Kanzler-Auftritt bei Biolek festgestellt, dass Schröder „für sein Alter ein bemerkenswert einheitlich gefärbtes, äh, ich meine, einheitliches Farbbild hat.“ Der Richter (langes, volles, angegrautes Haar) verkündet den Beschluss am 17. Mai. Es wird das Wahlkampfthema des Jahres. aha