Fiese Greiferchen

■ Wer Efeu und Co. pflanzen will, sollte vorher seinen Vermieter fragen

Manchem Gärtner sind sie ein wildwucherndes Greuel: Efeu, Knöterich und Co. Dabei sind diese Kletter- und Rankpflanzen ein probates Mittel, einem tristen Hinterhof den Anstrich eines freundlichen Dschungels zu geben. Doch Vorsicht: Die Wahl der Pflanze will wohl bedacht sein. Im Falle des Efeus sollten Sie Ihren Vermieter um sein Einverständnis bitten.

Drei Vorzüge hat eine Fassadenbegrünung in den Augen des Architekten Joachim Reinig: Sie verbessert das Kleinklima, indem sie im Sommer für Kühlung sorgt; sie sieht schön aus und sie bereichert die Tierwelt. Wer Efeu oder Knöterich vor dem Fenster hat, kann sich schon mal auf den Besuch der einen oder anderen Spinne einstellen. Doch dafür kommen auch die Vögel. Für den Wärmeschutz spiele der Bewuchs dagegen keine Rolle.

Bei der Auswahl der Pflanze ist zu bedenken, ob sie immergrün sein soll wie der Efeu oder ob sie im Herbst ihr Laub abwerfen darf, wie Knöterich, Clematis und der Wilde Wein. „Das gibt unheimlich viel Biomasse“, warnt Reinig. Vor allem der schnell wachsende Knöterich macht viel Arbeit. Der Wilde Wein entschädigt seinen Pflanzer im Herbst mit buntem Laub.

Wer Ärger mit seinem Vermieter von vornherein ausschließen will, sollte Clematis und Knöterich pflanzen. Sie ranken sich an einem Netz oder Gitter entlang und wirken so nicht direkt auf die Fassade. Völlig unproblematisch ist es, sich einfach ein Rankgitter auf den Balkon zu stellen. Wein und Efeu dagegen klammern sich mit winzigen Trieben an Putz oder Ziegeln fest. Werden die Kletterer entfernt, bleiben ihre Greiferchen haften, sodass die Fassade gebürstet oder überstrichen werden muss. Einer intakten Fassade können sie Reinig zufolge nichts anhaben, Risse oder Löcher nutzen sie jedoch gnadenlos aus.

Eve Raatschen von Mieter helfen Mietern rät deshalb, sich zumindest bei Kletterpflanzen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters zu holen. Es gebe sonst „bitterste Streitigkeiten“, weiß Raatschen aus Erfahrung. Soll der Bewuchs beim Auszug entfernt werden, müsse der Vermieter dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall hat der Mieter die Fassade wiederherzustellen. Das kann teuer werden.

Gernot Knödler