ach und och

Aus einem Beschluss des OLG Frankfurt

„Ein Minister der Bundesrepublik Deutschland, der – wie in dem Artikel ebenfalls erwähnt wird – seit August 1999 von einer Ehefrau getrennt lebt, muss sich Medienberichte gefallen lassen, nach denen seine Lebenspartnerin 47 Jahre alt, geschieden und Mutter von drei Kindern ist, als Sekretärin in einem in Kassel, der Heimatstadt des Ministers, ansässigen Bauunternehmen arbeitet und Architektur studiert hat. (…) Gleiches gilt für die Äußerung: ‚Gabriela hat für ihren Hans nur an Wochenenden Zeit.‘ Verstanden wird sie vom Durchschnittsleser (…) als ein Hinweis darauf, dass für den überwiegend in Berlin wirkenden Minister und die in Kassel berufstätige Antragstellerin ein Zusammensein zeitlich in der Regel nur an Wochenenden möglich ist.“