Gewaltschutzgesetz zeigt wenig Wirkung

■ Vorgesehene Interventionsstellen sind nicht eingerichtet und Betroffene kaum informiert

So war es früher: Der Ehemann oder Freund prügelte seine Frau, die Polizei rückte an und zog wieder ab, gelegentlich mit einem Tadel an den Täter. Um hier den Schutz der Opfer zu verbessern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Gewaltschutzgesetz erlassen, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist: Außerdem wurde eine Ergänzung in den Polizeigesetzen angeregt. Das Hamburger Polizeigesetz wurde noch im vorigen Sommer um die Befugnis der Polizei ergänzt, die gewaltätigen Ehemänner (oder -frauen) und PartnerInnen für mehrere Tage aus der Wohnung des Opfers wegzuweisen und dies auch mit staatlicher Sanktion durchzusetzen.

Das Gewaltschutzgesetz gibt den Betroffenen dann die Möglichkeit, im Eilverfahren eine gerichtliche Wohnungszuweisung zu erhalten und ein Belästigungsverbot zu erwirken. Die Möglichkeit der Wohnungszuweisung besteht jetzt auch, wenn der Täter Mit- oder Alleinmieter der Wohnung ist. Der Gesetzgeber hat hiermit den Opferschutz über das Recht des Täters gestellt. Ein Belästigungsverbot konnte man auch schon bisher erwirken.

Neu ist jetzt allerdings, dass der Verstoß gegen das Verbot nunmehr unter Strafe gestellt ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird. Dies verbessert den Opferschutz, denn bisher musste bei einem Verstoß gegen ein Belästigungsverbot die Betroffene Sanktionen zivilgerichtlich geltend machen, womit nicht selten unterlag, da in ihrem eigenen Verfahren nicht als Zeugin auftreten konnte.

In der Praxis mangelt es an der ernsthaften Umsetzung des Gesetzes. Denn was nutzt ein noch so gut gedachtes Gesetz, wenn die Betroffenen darüber nicht informiert sind. Die vorgesehenen Interventionsstellen sind auch dreieinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetztes noch nicht eingerichtet.

Zwar, so hört man aus Polizeikreisen, werden Opfer per Flugblatt auf ihre Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz hingewiesen. Aber das allein reicht nicht. Und wie sollen Frauen qualifizierte anwaltliche Unterstützung erhalten, wenn der Referent auf der – soweit bekannt – seit Monaten einzigen Fortbildungsveranstaltung für Anwälte im März diesen Jahres noch nicht wusste, dass es die erforderliche Änderung im Polizeigesetz schon seit Monaten gibt.

Wenn dieses Gesetz einen Sinn machen soll, muss es von der Regierung konsequenter durchgesetzt werden. Die Opfer müssen besser informiert werden und sie müssen die Beratung erhalten, die sie für ihre Entscheidungen brauchen.

Waltraut Braker , Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht