Irreführende Eierkartons

WIESBADEN dpa ■ Der Lebensmittelkonzern Rewe ist wegen wettbewerbswidriger Irreführung auf Eierkartons gestern vom Landgericht Wiesbaden verurteilt worden. Nach Ansicht der Richter suggeriert der Aufdruck des Innendeckels, die Eier stammten aus Freilandhaltung statt aus Legebatterien. Unter Androhung eines Ordnungsgelds von 50.000 Euro verboten sie dessen weitere Verwendung. Damit gaben sie einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen teilweise statt. Die vor allem monierte Abbildung eines Bauernhofs auf der Außenseite des Kartons ließ das Gericht jedoch passieren. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 1 O 202/01)