Eindeutig Notwehr

■ G-Move: Angeklagter aus Haft entlassen

Die Große Strafkammer 1 des Hamburger Landgerichts hat den Haftbefehl gegen den 25-jährigen Ahmet Ö. aufgehoben und den Türken aus dem Gefängnis entlassen. Nach zweitägiger Beweisaufnahme in dem Totschlagprozess besteht nach Auffassung des Schwurgerichts kein dringender Tatverdacht mehr, der eine Inhaftierung rechtfertigt. In einem sechsseitigen Beschluss erklärt das Gericht, es sei zwar unstrittig, dass Ö. beim Generation-Move im Juni vorigen Jahres den 35-jährigen Dirk S. niedergestochen hat, doch habe er nach Auffassung des Gerichts in der konkreten Tatsituation in Notwehr gehandelt.

Die Beweisaufnahme belege, dass Ö. von einer Gruppe Hooligans angegriffen worden ist und sich in Lebensgefahr befand, als er mit dem Messer wild um sich stach und dabei Dirk S. mit einen Stich durch die Rippen in den Herzbeutel tödlich verletzte. Ö. droht auf jeden Fall eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, da das Mitführen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen verboten ist.

Der Prozess wird am Dienstag mit der Vernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. kva