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: Nicht kompatibel

Inliner stören!

Millionen sind wieder auf der Straße – und genau dort haben sie nichts verloren. Inline-Skater, um diese Volksgruppe geht es, sollten lieber die Fußgänger ärgern. So etwa lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs. Und jetzt, wo die lauen Lüfte selbst die abseitigsten Fuß- und Radwege in Stauzonen verwandeln, merken wir, wie weltfremd diese Karlsruher Robenträger sind. Okay, vielleicht war’s gut gemeint: Auf dem Bürgersteig kann der Skater nicht so schnell unter die Räder kommen wie auf der Fahrbahn. Aber inmitten der Unmotorisierten wird er zur Angstneurose für alle, die es ganz langsam mögen. Und für einige zum Knochenbrecher.

Wohin also mit den Flitzern? Der Gesetzgeber soll entscheiden, sagt der BGH. Und viele möchten, dass er so entscheidet: Es bleibt dabei, Skater dürfen nicht auf die Straße. Aber auch nicht aufs Trottoir. Dafür auf die Radwege! Da kann nichts passieren. Von wegen.

Die Skater sind doch seit ihren ersten Ausfahrten scharf auf jeden Quadratmeter, der einigermaßen glatt ist. Selbstverständlich sind sie bereits auf jedem gut ausgebauten Rad- und Wirtschaftsweg anzutreffen. Und auch dort längst zum Störfall geworden. Ja, auch die eher zur Toleranz neigenden Fahrradfahrer mögen sie nicht: Die brauchen verdammt Platz. Die sind nicht in der Lage, hintereinander zu fahren. Die haben vergessen, wo rechts und links ist. Ergo: nicht kompatibel.

Womöglich wäre das alles zu ertragen, wenn diese raumgreifenden Typen sich nicht genau so präsentieren würden wie das durchgestylte Klischee. Trendsportler! Unterwegs in überaus wichtigen Freizeitdingen. Dem Mainstream voll voraus. Dabei gibt es die Funausrüstung samt Plastikprotektoren mittlerweile in jedem Restepostenladen.

Wer nicht gerade selbst auf kleinen Rollen daherkommt, will einen Skater weder vor noch neben sich haben. Also exklusive Inline- Strecken? Nur, wo anlegen? Eine preiswerte Lösung wären die Seitenstreifen der Autobahnen, wurde kürzlich im Kreise von Hobbyrennradlern zu bedenken gegeben. Links ein Fangzaun, rechts der freie Blick in die Landschaft. Muss es wirklich so weit kommen? HEDA