Die Rente richtig anpacken

Betriebliche Altersvorsorge: Zum ersten Mal können Arbeitnehmer vom Chef verlangen, dass er von ihrem Lohn bis zu 2.160 Euro für die Altersvorsorge abzweigt. Fünf Wege führen zum Ziel. Die beste Entscheidung ist immer nur im Einzelfall zu treffen

Auf Wunsch muss die Firma dieses Jahr bei jedem Arbeitnehmer bis zu 2.160 Euro vom Lohn abziehen und in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Wie der Chef den Lohn anlegt, bleibt ihm überlassen. Er kann eine Direktversicherung abschließen, Geld in betriebliche Pensions- und Unterstützungskassen einzahlen, eine Pension zusagen oder einen Pensionsfonds anbieten

In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits auf bestimmte Wege der Altersvorsorge geeinigt. Bietet die Firma eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, kann sie darauf bestehen, dass der Lohn dort eingezahlt wird. Oft kann die Belegschaft aber auch zwischen mehreren Wegen wählen. Das Mindeste, was der Chef in der Firma anbieten muss, ist eine Direktversicherung. Leider gibt es keinen Königsweg zur Rente oder Pension im Alter. Alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge haben bei der Abrechnung mit dem Finanzamt Vor- und Nachteile. Auch die Riester-Förderung ist mit Rennen.

Damit jeder genau sehen kann, wie hoch die Förderung für die fünf Wege zur betrieblichen Altersvorsorge ist, hat die Zeitschrift Finanztest in der Aprilausgabe für das fiktive Beispiel von Doris Muster Förderquoten ausgerechnet. Sie geben an, wie viel Prozent vom investierten Lohn es als Zuschuss gibt. Durch die Quoten lassen sich die Förderungen der einzelnen Varianten auch miteinander vergleichen.

Doris Muster ist allein stehend, hat zwei Kinder und 40.000 Euro Bruttolohn. Sie kann dieses Jahr zum ersten Mal insgesamt 2.160 Euro vom Lohn in alle fünf Wege investieren.

Direktversicherung

Zuerst berechnet Doris Muster, wie viel sie für eine Direktversicherung vom Finanzamt bekommt. Hier schließt der Betrieb für sie eine Lebensversicherung ab. Er versichert Doris Muster und überweist die Beiträge für die Police an die Versicherung. Das Geld aus der Police kann Doris Muster später als Gesamtsumme oder als Rente bekommen. Die Beiträge, die sie vom eigenen Lohn investiert, kann ihre Firma freiwillig bis zur Höhe von 1.752 Euro im Jahr mit 20 Prozent pauschal versteuern. Samt Solidaritätszuschlag kassiert das Finanzamt dann maximal 21,1 Prozent Steuern dafür (ohne Kirchensteuer). Zahlt Doris Muster den Höchstbetrag von 1.752 Euro als Versicherungsbeitrag und auch die 370 Euro Pauschalsteuer (21,1 Prozent), gibt sie zusammen 2.122 Euro im Jahr für die Direktversicherung aus. Dafür spart sie Steuern. Da Doris Muster 40.000 Euro Bruttolohn hat, zahlt sie normalerweise 35 Prozent Steuern und Solidaritätszuschlag für die letzten 1.752 Euro Lohn. Sinken die Abzüge auf 21,1 Prozent, sind sie 239 Euro oder rund 14 Prozent niedriger.

Steuerpflicht

Werden Beiträge für Direktversicherungen pauschal versteuert, ist von der später gezahlten Rente nur ein Bruchteil steuerpflichtig. Erhält Doris Muster die erste Zahlung mit 65, sind es nur 27 Prozent. Wird das Kapital auf einen Schlag ausbezahlt, kann sie es steuerfrei kassieren.

Für Direktversicherungen ist auch die Riester-Förderung möglich. Will Doris Muster die staatlichen Zulagen haben, kann sie später aber nur eine Rente und nicht das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt bekommen. Außerdem sind Renten bei Riester später als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig. Dazu kommt, dass Doris Muster ihren eigenen Sparbeitrag erst mal aus voll versteuertem Lohn bestreiten muss. Will sie die Höchstzulagen erhalten, muss sie dieses Jahr ein Prozent ihres 40.000 Euro hohen Bruttolohns aus dem letzten Jahr sparen – also 400 Euro. Wegen der staatlichen Zulagen für sich und ihre Kinder muss sie allerdings nur 270 Euro selbst einzahlen, die Zulage beträgt 130 Euro. Die 400 Euro für den Riester-Vertrag kann Doris Muster später über die Steuererklärung 2002 voll als Sonderausgaben absetzen. Ist die dadurch erzielte Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhält sie die Differenz als Steuergutschrift.

Doris Muster kann auch eine Direktzusage von der Firma erhalten. Daraus bekommt sie später eine Pension oder auf einen Schlag Kapital ausbezahlt. Der Lohn, der eingezahlt wird, ist auf jeden Fall steuerfrei. Arbeitnehmer können so viel Gehalt, wie sie wollen, steuerfrei in Direktzusagen investieren – wenn der Chef zustimmt. Direktzusagen sind deshalb speziell für Spitzenverdiener interessant. Doch auch Doris Muster bekommt viel Förderung vom Finanzamt, wenn sie für eine Direktzusage auf einen Teil ihres Lohns verzichtet. Dafür muss Doris Muster die Rente oder Kapitalauszahlung, die sie im Alter erhält, wie Arbeitslohn versteuern.

Unterstützungskasse

Der Betrieb von Doris Muster ist auch Mitglied in einer Unterstützungskasse. Auch daraus kann Doris Muster im Alter eine Pension oder Kapital erhalten, wenn sie einen Teil ihres Gehalts in die Unterstützungskasse einzahlt. Der investierte Lohn ist so wie bei einer Direktzusage steuerfrei – egal, wie hoch er ist. Auch die später erhaltene Rente oder Kapitalsumme muss Doris Muster steuerlich wie eine Direktzusage beim Finanzamt abrechnen.

Pensionskasse

Doris Muster liebäugelt auch mit der betrieblichen Pensionskasse der Firma. Die wird über ein externes Versicherungsunternehmen abgewickelt. Doris Muster erhält aus der Pensionskasse später eine Rente oder auf einen Schlag Kapital ausbezahlt. Sie kann voll in die Förderkiste greifen und die Steuerschuld für die Einzahlungen vom Gehalt bis auf null drücken. Dieses Jahr kann jeder Arbeitnehmer bis zu 2.160 Euro vom Lohn steuerfrei für eine Pensionskasse ausgeben. Verzichtet Doris Muster auf so viel Gehalt, bekommt sie vom Finanzamt 35 Prozent Steuern und Solidaritätszuschlag geschenkt. Der große Unterschied zur Direktzusage und Unterstützungskasse ist, dass die Steuerfreiheit für Beiträge zu Pensionskassen begrenzt ist – dieses Jahr auf 2.160 Euro. Trotzdem hat die Steuerfreiheit auch hier ihren Preis. Die später ausgezahlten Kapitalsummen oder Renten sind sonstige Einkünfte und damit beim Finanzamt in voller Höhe steuerpflichtig.

Ist die Grenze für die Steuerfreiheit von derzeit 2.160 Euro ausgeschöpft, kann Doris Muster darüber hinaus versteuerten Lohn in die Pensionskasse einzahlen und dafür Riester-Förderung erhalten. Für die Höchstzulage vom Staat muss sie ein Prozent ihres 40.000 Euro hohen Bruttoeinkommens aus dem letzten Jahr sparen – also 400 Euro. Nach Abzug der Zulagen von 130 Euro sind es 270 Euro, die sie selbst ausgeben muss.

Pensionsfonds

Doris Muster kann aber auch etwas ganz Neues machen. Ihre Firma bietet demnächst externe Pensionsfonds an. Sie können viel Kapital in Aktien investieren und deshalb besonders hohe Renditen erzielen. Dafür sind sie aber auch riskanter. Außerdem kann Doris Muster aus dem Pensionsfonds später nur eine Rente bekommen.

Der Lohn, den sie investiert, ist dieses Jahr bis zur Höhe von 2.160 Euro steuerfrei. Doris Muster kann aber auch für einen Teil der 2.160 Euro auf die Steuerfreiheit verzichten und dafür Riester-Förderung erhalten. Zahlt sie über 2.160 Euro vom Lohn in den Pensionsfonds ein, kann sie die Riester-Förderung alternativ obendrauf satteln.

Doris Muster will aber auf jeden Fall noch mit dem Betriebsrat sprechen, bevor sie sich entscheidet. STEPHANIE ZIPP