Konto für Partner

Urteil: Schenkungssteuer ans Finanzamt

Lebenspartner können ein Oder-Konto einrichten, zu dem beide Zugriff haben. Das Finanzamt betrachtet jedoch die Hälfte dieses Guthabens als Eigentum jedes Partners, unabhängig davon, wer die Summe eingezahlt hat, und kann darauf Schenkungssteuer erheben. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor (Az. 1 K 2651/00). Für Ehepartner ist das in gewissem Maße unerheblich. Sie dürfen alle zehn Jahre bis zu 307.000 Euro steuerfrei schenken. Anders bei Lebensgefährten, für die im gleichen Zeitraum nur 5.200 Euro steuerfrei bleiben. Für Einzelkonten sollte man eine Vollmacht erteilen, sodass der andere Partner Zugriff auf das Guthaben hat – steuerfrei. TAZ