Möbel ohne Anzahlung

Ungerechtfertigte Vorausforderungen zurückweisen

Wer hochpreisige Möbel oder eine Einbauküche kauft, ist nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Viele Händler forderten solche Anzahlung „mit den abenteuerlichsten Begründungen und behaupten, das sei so üblich oder gar gesetzlich vorgeschrieben“.

„Das ist falsch“, so die Verbraucherschützer. Das Gesetz sage sogar das Gegenteil: Die Zahlung sei erst bei der Lieferung beziehungsweise nach dem Einbau fällig. Für den Kunden sind Anzahlungen in Höhe von oft vielen hundert Euro ein hohes Risiko: Gehe der Händler pleite, sei das Geld weg, obwohl keine Möbel geliefert würden. Und: Für die oft Monate lange Lieferzeit gibt der Kunde dem Händler einen zinslosen Kredit.

Rat der Verbraucherzentrale: Anzahlungen grundsätzlich verweigern. Wenn der Händler darauf bestehe, solle man notfalls die Möbel anderswo kaufen. Sogar dann, wenn im Vertrag eine Anzahlung festgelegt worden sei, könne man „dies verweigern und Lieferung ohne Anzahlung verlangen“. Habe nämlich der Händler darauf bestanden, gelte die Vereinbarung einer Anzahlung als „allgemeine Geschäftsbedingung“ (AGB). Und per AGB darf man Anzahlungen nicht kassieren – so haben Gerichte entschieden (zum Beispiel Landgericht Potsdam, Az. 8 O 627/94). TAZ