Geld oder Gerichtsvollzieher

Mehr als zwei Drittel aller Mahnbescheide führen zum Vollstreckungstitel: So kommen Gläubiger ohne aufwändiges Verfahren zu ihrem Geld. Unberechtigten Forderungen sofort widersprechen

Spielschulden sind Ehrenschulden, heißt es. Auf andere Schulden trifft das scheinbar nicht zu. Anders lassen sich die 410.000 Mahnverfahren pro Jahr allein in Berlin nicht erklären.

Per Mahnbescheid können Gläubiger ihre Schuldner zum Zahlen ausstehender Forderungen bringen. Offenbar sehr wirkungsvoll. Denn nach Angaben des Leiters des zentralen Mahngerichts in Berlin-Wedding, Detlef Bading, seien etwa 70 Prozent aller Mahnverfahren der Hauptstadt erfolgreich, führen also zu einem Vollstreckungstitel. Den wiederum braucht man, um sich das Geld beim Schuldner abzuholen. Entweder schickt man den Gerichtsvollzieher oder man erwirkt beispielsweise eine Forderungspfändung des Gehaltes.

Wer als Gläubiger auf unbezahlten Forderungen sitzen bleibt, kann normalerweise entweder – kostenträchtig – das Gericht bemühen oder kostengünstig und schnell einen Mahnbescheid beantragen. „Das Mahnverfahren ist ein schriftliches Vorverfahren zu einem zivilrechtlichen Verfahren“, erklärt Detlef Bading. Wer eine ausstehende Forderung bei Gericht einklagt, muss drei bis vier Monate auf einen Gerichtstermin warten. Ein Mahnverfahren ist in vier bis sechs Wochen abgeschlossen.

Ein weiterer Vorteil: Bei einem Streitwert von 5.000 Euro betragen die Gerichtskosten für ein zivilrechtliches Verfahren 336 Euro, die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren hingegen nur 60,50 Euro. Diese Kosten trägt der Schuldner ebenso wie andere mit dem Verfahren zusammenhängende Aufwendungen, etwa für Anwälte oder Inkassobüros.

Beim Mahnverfahren erfolgt – anders als beim Gerichtsverfahren – keine Schlüssigkeitsprüfung. Theoretisch kann ein Gläubiger beim zentralen Mahngericht per Antrag auch dann einen Mahnbescheid erstellen lassen, wenn seine Forderungen nicht gerechtfertigt sind. Erhält man einen solchen Mahnbescheid, dann sollte man also die Forderung unbedingt prüfen. „Der Bescheid geht als gerichtlicher Beschluss mit der stärksten Form der Zustellung an den Schuldner“, so Bading. Der sollte dann zahlen oder binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Erfolgt kein Widerspruch, wird nach Ablauf dieser Frist ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, infolgedessen ein vollstreckbarer Titel erteilt, der dann vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird.

Wer die Forderung zwar anerkennt, aber dennoch nicht zahlen kann, sollte sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und über eine Stundung oder Ratenzahlung verhandeln. Das wird in den meisten Fällen auch dem Gläubiger lieber sein, statt sich auf einen langwierigen Prozess einzulassen. K. JABRANE