Kaum Licht im Dunkeln

Im NS-Prozeß gegen Friedrich Engel beteuert der damalige SS-Chef von Genua seine Unschuld

„Nach fast 60 Jahren noch Licht in das Dunkle des Vorfalls zu bringen, wäre nach 20, 30 Jahren einfacher gewesen.“ Deutliche Worte fand Richter Rolf Seedorf im NS-Prozeß gegen Friedrich Engel am Hamburger Landgericht. Denn am zweiten Verhandlungstag beteuerte der frühere SS-Chef von Genua nicht nur erneut, keine „Befehlsgewalt“ bei der Erschießung von 59 Menschen gehabt zu haben, sondern erklärte auch, sich gegen die „Gewaltspirale durch die Sühneaktionen“ eingesetzt zu haben.

Nach der „Sühneaktion“, erzählte Engel, die wegen eines Bombenanschlags auf ein Soldatenkino per Befehl durchgeführt werden musste, wäre ihm klar geworden, dass solche Maßnahme das „rückwärtige Heeresgebiet“ nicht befrieden. Deshalb hätte er den damaligen Bischof gebeten, seinen „Einfluss zur Mäßigung“ geltend zu machen. Und er hätte auch nach einem erneuten Anschlag auf eine von deutschen Soldaten besuchte Hafenkneipe am 20. Juni 1944 die „Sühneaktion seinen deutschen Vorgesetzten und der italienischen Bevölkerung“ nur vorgetäuscht. Als Engels Verteidiger, Udo Kneip, zum Beweis der Aussage einen Zeitungsbericht von damals nachreichte, fragte Seedorf verärgert ins Gericht: „Hat noch jemand wichtige Unterlagen?“ Trotz der Aktenlage stellte der Richter fest, dass sich Engels Aussagen zu seiner Verantwortlichkeit nicht mit denen seines verstorbenen Stellvertreters Otto Käss decken würden. Bereits 1964 hatten Polizisten den wieder eingestellten Polizisten Käss befragt. Am 23. Mai werden die Widersprüche weiter erörtert. AS