Wärmedämmung
: MieterInnen zahlen die Zeche

Überall in Hamburg werden seit geraumer Zeit ältere Häuser nachträglich mit Wärmedämmung ausgestattet. Diese Maßnahmen sind verhältnismäßig teuer, VermieterInnen versuchen in der Regel, die Kosten auf die Miete umzulegen.

Bei vielen MieterInnen ist der Nutzen von Wärmedämmmaßnahmen umstritten. Erst recht, wenn sie die daraus resultierende Mieterhöhung mit den zu erwartenden Energieeinsparungen vergleichen. Besonders ärgerlich ist es für MieterInnen, wenn VermieterInnen eine Wärmedämmung am Haus anbringen, um eine eigentlich nötige Instandsetzung der Fassade auf diesem Wege als Modernisierung zu deklarieren. Denn Energiesparmaßnahmen berechtigen VermieterInnen, die Miete zu erhöhen, Instandsetzungsarbeiten aber nicht.

Laut Gesetz müssen VermieterInnen nach Abschluss der Baumaßnahme ein Mieterhöhungsverfahren nach § 559a BGB einleiten, d. h. sie müssen den MieterInnen ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen unterbreiten, aus dem bei Energiesparmaßnahmen hervorgeht, mit welcher Energiekostenersparnis zu rechnen ist. Frühestens zwei Monate danach wird die neue Miete fällig.

Eine Mieterhöhung wegen Energieeinsparmaßnahmen muss im Verhältnis zu der zu erwartenden Energiekostenersparnis stehen. Die Rechtssprechung sieht eine Mieterhöhung, die dem doppelten der Energiekostenersparnis entspricht, als Höchstgrenze an. Der Nachweis der Ersparnis ist schwer zu führen, daher gehen viele VermieterInnen dazu über, sich im Vorwege der Baumaßnahme von den MieterInnen eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen, mit der sie der Baumaßnahme und der Mieterhöhung zustimmen sollen.

Mit der Unterschrift der MieterInnen ist die neue Miete vereinbart, eine Überprüfung der Berechnungen des Vermieters durch die MieterInnen ist ausgeschlossen, selbst wenn die Mieterhöhung deutlich überhöht ist. Deshalb: legt Ihnen IhrE VermieterIn etwas zur Unterschrift vor, lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben.

Fotohinweis: Adrian Winnefeld ist Mitarbeiter bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de