Verfahrensflut am Sozialgericht

Wegen massiver Arbeitsüberlastung dauern die Verfahren am Landessozialgericht immer länger. Durchschnittlich vergehen 13 bis 15 Monate, bis ein Berufungsverfahren entschieden ist, teilte das Gericht gestern mit. Die Zahl der Kläger nehme aber immer weiter zu: Registrierte das Gericht 1998 noch 1.843 eingegangene Streitsachen, stieg die Anzahl im Jahr 2001 auf 3.424.

27 Richter und 183 Mitarbeiter konnten bei diesem Ansturm nicht mithalten. Allein 2001 blieben 4.280 Fälle unerledigt. „Das Landessozialgericht entscheidet Streitfälle, die für viele Menschen existenzielle Bedeutung haben“, sagte LSG-Präsidentin Adelheid Harthun-Kindl. Weder die personelle noch die technische Ausstattung reichten dafür in angemessener Weise aus. Die größte Sparte des Landessozialgerichts beschäftigt sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei geht es häufig um Klagen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, aber auch um die Bewertung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR. DPA