Al-Qaida-Prozess nicht verlegt

BGH lehnt es ab, statt in Frankfurt im sicheren Stuttgart-Stammheim zu verhandeln

FREIBURG taz ■ Der Al-Qaida-Prozess wird nicht nach Stuttgart-Stammheim verlegt. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Verlegung war im Hinblick auf Sicherheitsgefahren von Frankfurter Richtern und Staatsanwälten beantragt worden, die im gleichen Gebäude wie das zuständige Oberlandesgericht (OLG) arbeiten. Der Prozess gegen fünf extremistische Algerier wird nun wie geplant am 16. April in Frankfurt beginnen.

Den Angeklagten wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ sowie ein geplanter Sprengstoffanschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt vorgeworfen. Die besorgten Juristen fürchteten, dass auch der etwa vierwöchige Prozess zum Gegenstand von Anschlägen werden könnte. Nach ihrer Ansicht ist das Justizgebäude in der Frankfurter Innenstadt kaum wirkungsvoll zu sichern.

Der BGH lehnte die Verlegung an ein anderes OLG nun aber ab. Wenn das Frankfurter Gericht Sicherheitsbedenken habe, könne es seine Verhandlung ja „in ein besonders gesichertes Areal oder Gebäude“ verlegen. Damit wäre Wolfgang Gehrcke vom Richterrat des Landgerichts, der den Frankfurter Juristenprotest anführte, auch schon zufrieden. Früher war bereits in der Haftanstalt Frankfurt-Preungesheim verhandelt worden. Die OLG-Richter beraten nun erneut über die Sicherungsmaßnahmen.CHRISTIAN RATH