in kürze DEAKTIVIERUNG HANDY
: Gebühr rückfordern

Wer nach Ablauf eines Mobilfunkvertrags dem Anbieter eine Deaktivierungsgebühr zahlen musste, kann sie zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs und hat einen Musterbrief entworfen. (ap)