Schneller abhören in Thüringen

FREIBURG taz ■ Als erstes Bundesland will Thüringen die Telefonüberwachung (TÜ) zur allgemeinen Gefahrenabwehr zulassen. Heute wird im Innenausschuss des Erfurter Landtags über die geplante Änderung des Polizeigesetzes beraten. Bisher darf die Polizei in Deutschland Telefone nur zur Strafverfolgung überwachen. Eine präventive Telefonüberwachung ist nur durch den Verfassungsschutz und nur wegen Staatsschutzdelikten vorgesehen. In den Polizeigesetzen der Länder gibt es bisher keine TÜ-Befugnisse.

Thüringens Innenminister Christian Köckert (CDU) will nun schon im Vorfeld von Straftaten Telefone und Handys abhören, „also bevor die Täter aktiv werden“. Die Opposition aus SPD und PDS wird dies ablehnen. „Diese Regelung ist verfassungswidrig, weil das Land hier gar keine Gesetzgebungskompetenz hat“, sagt Günter Pohl, der innenpolitische Sprecher der SPD. Für die Telekommunikation sei allein der Bund zuständig. Innenminister Köckert beruft sich dagegen auf die Länderzuständigkeit für die Gefahrenabwehr.

Auch Hamburgs Innensenator Ronald Schill und sein Stuttgarter Amtskollege Thomas Schäuble (CDU) wollen präventive TÜ-Befugnisse in ihren Polizeigesetzen einführen. Hier blockiert jeweils noch die FDP. Die Humanistische Union kritisierte das Vorhaben grundsätzlich: In Deutschland werde ohnehin zu viel abgehört. CHR