Abtreibungsverbot gelockert

SchweizerInnen stimmen Reform des 60 Jahre alten Abtreibungsgesetzes zu

GENF afp ■ Mit deutlicher Mehrheit haben die Schweizerinnen und Schweizer gestern einer Lockerung des 60 Jahre alten Abtreibungsgesetzes zugestimmt. In einer Volksabstimmung sprachen sich gestern 72 Prozent der Wähler für den Regierungsvorschlag aus. Demnach ist eine Abtreibung künftig innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straflos, wenn die Frau schriftlich eine Notlage geltend machen kann und vor dem Eingriff eine eingehende ärztliche Beratung einholt. Ein Gegenvorschlag von konservativen und religiösen Gruppen, der das Abtreibungsverbot in der Verfassung festschreiben sollte, wurde von 81,6 Prozent abgelehnt. 40,5 Prozent aller Stimmberechtigten beteiligten sich am Referendum.

Das bisherige Gesetz von 1942 erlaubt eine Abtreibung nur, wenn die Schwangerschaft Gesundheit oder Wohlergehen der Mutter gefährdet. Illegale Abtreibung konnte mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet werden. Das Gesetz wurde in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ausgelegt. Nach Angaben der Regierung gab es jedes Jahr rund 16.000 legale Abtreibungen. Nach Rechnung der Gesundheitsbehörden wird in der Schweiz im Schnitt eine von acht Schwangerschaften abgebrochen. Zuletzt wurde eine Frau vor 14 Jahren wegen Abtreibung bestraft.