Vergütung bei Dächern ist sicherer

Trotz Einspeisevergütung für Solarstrom: Was bei der Windenergie recht ist, kann bei der Solarenergie nicht weniger billig sein: Unternehmen setzen auf Großanlagen und nutzen Lücke im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine Einspeisevergütung für Solarstrom in Höhe von 0,48 Euro pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann also lohnend sein.

Doch manchem fehlt entweder das geeignete Grundstück, ein geeignetes Dach oder das nötige „freie“ Eigenkapital zur Errichtung einer eigenen Anlage. Lösung bietet hier ein Beteiligungskonzept. Ähnlich einer Windkraftbeteiligung bietet die Beteiligung an einer Photovoltaikanlage dem interessierten Investor die Möglichkeit, Strom Gewinn bringend und ökologisch zu erzeugen, steuerliche Vorteile zu nutzen und darüber hinaus in den Genuss der gesetzlichen Vergütung zu kommen. Eine Beteiligung erfolgt in der Regel an einer eigens gegründeten Betreibergesellschaft, beispielsweise einer Kommanditgesellschaft. Je nach Kapitalstärke kann der Anleger selbst entscheiden, wie viel Geld er investieren möchte.

Auch mancher Großunternehmer hat dieses lohnende Feld entdeckt. Da sich aber auf den meisten Dachflächen nur sehr schwer Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt realisieren lassen, entstehen so genannte bodengeständerte Photovoltaik-Freilandanlagen mit einer Kapazität von zum Teil über einem Megawatt.

Die Betreiber solcher Freiflächenanlagen nutzen bisher eine Lücke im EEG. Sie werden gefördert, weil sie ihre Großanlagen in mehrere parallel geschaltete 100-Kilowatt-Anlagen aufgeteilt haben. Eine Vorgehensweise, die ungeahnte Folgen haben könnte. Denn was als staatliches Marktanreizprogramm für Kleininvestoren gedacht war, kann so schnell zur staatlichen Förderung von Unternehmen führen. Dass diese Gesetzeslücke nicht auf Dauer bestehen kann, dürfte allen Beteiligten klar sein. So müssen Investoren von Freilandanlagen mit einer Kapazität über 100 Kilowatt mit dem Risiko leben, dass nach einer Schließung der Lücke ihre Photovoltaik-Freilandanlage nicht mehr als förderungswürdig eingestuft wird. Durch den Wegfall der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung würde die Renditerechnung einer PV-Freiland-Beteiligung stark aus der prognostizierten Bahn geworfen.

Beteiligungen an PV-Dachanlagen stellen also derzeit hinsichtlich der aktuellen Fördersituation eine Alternative mit höherer Sicherheit dar. Leider gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Dächern in ausreichender Größe um eine für viele Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeit zu schaffen. Lösung bieten hier mehrere 100-Kilowatt-Anlagen auf verschiedenen Dächern, die in einen Fonds eingebracht werden. Denn auch nach einer eventuell anstehenden Änderung des Gesetzes können sie sicher sein, in den Genuss der günstigen Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie der durch das EEG geregelten Einspeisevergütung zu kommen. Geeignete Dächer für Großanlagen sind immer wieder zu finden. Auf der Neuen Messe in München beispielsweise besteht bereits seit vier Jahren eine Photovoltaikanlage mit einer Kapazität von über einem Megawatt.

MATTHIAS W. BÄCKER

Der Autor ist Vorstandder SolAG, Sulzemoos