Treue Kameraden

Motto im Engel-Prozess: Nichts gesehen, nichts gehört und nichts gewusst

Die Kameraderie der Marineeinheiten bei Genua bestimmte den neunten Tag des NS-Kriegsverbrecherprozesses gegen Friedrich Engel. Zu der Anklage des 59fachen Mordes 1944 konnten und wollten zwei Zeugen nichts aussagen.

„Mir ist die Sache nicht bekannt gewesen“, erklärte Karl-Heinrich Merten zu der Erschießung als Vergeltungsmaßnahme wegen eines Bombenanschlags. Der damals verantwortliche Flotillenadjutant beim Stab in Rapallo stritt gänzlich ab, etwas von der „dollen Sache“ gewusst zu haben. Auf Vorhaltung des Gerichts mit anderen Aussagen, nach denen der Stabs an der Erschießung beteiligt war, wiederholte er: „Weiß ich nicht.“ Auch als die Staatsanwaltschaft auf eine Aussage verwies, nach der Merten den Befehl erhielt, den Flottilleningenieur Walter Vogt von der Erschießung zurückzuordern, beteuerte er: „Ich weiß nichts.“ Vogt wäre aber ein „guter Kamerad“ gewesen, den er nicht nur auf Kameradschaftstreffen nach 1945 gesehen hätte. Von den Treffen schwärmte auch Zeuge Georg Josef Singer. Der frühere Obergefreite der Marine beteuerte ebenso erst auf Vorhaltung, das „einer“ seiner Einheit, Karl-Heinz Günther, sich freiwillig zu der Erschießung meldete.

Bei den Treffen hätten Vogt, Günther und die anderen Kameraden, so beide Zeugen, aber nie „darüber“ geredet. Die Einladung zum Treffen am 6. Juni am Starnberger See lässt Zweifel aufkommen. Mit der Einladung erhielten die Veteranen einen Artikel über den Engel-Prozess. AS