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: GEW fordert Übernahme der „Leihlehrer“

Lemkes „unsoziale“ Verträge

Im Bremer Schuldienst gibt es „Leihlehrer“. Das sind Menschen, die dieselbe Arbeit tun wie offizielle LehrerInnen, aber beim Verein „Stadtteilschule“ angestellt und der Bildungsbehörde wie Leiharbeiter zur Verfügung gestellt werden. Nach einer Sitzung der derart „ausgeliehen“ Lehrkräfte hat sich die GEW nun deren Interessen zu eigen gemacht und vom Bildungssenator gefordert, sie vorrangig offiziell einzustellen. Willi Lemke hatte das früher einmal allgemein zugesichert.

Geradezu „unsozial“ findet die GEW es, dass einige dieser LeihlehrerInnen „Zwangszeitverträge“ haben, die weniger als eine halbe Stelle ausmachen. Bei anderen Leihlehrern läuft die befristete Stelle jetzt aus, nach den Sommerferien bekommen sie einen neuen Vertrag – statt Urlaubsgeld steht der Gang zum Sozialamt an. Die GEW kündigt an, dass sie allen „Leihlehrern“, die vor dem Gericht gegen ihre Arbeitsbedingungen klagen, Rechtsschutz geben werde.

„Die GEW fällt dem Personalrat in den Rücken“, kontert Bildungssenator Willi Lemke. Der nämlich habe gefordert, dass maximal 28 Prozent der freien Stellen im öffentlichen Schuldienst mit den Lehrkräften des Vereins „Stadtteilschule“ besetzt werden sollten. Danach habe die Bildungsbehörde auch gehandelt. Alle anderen, die keine Stelle bekommen hätten, würden – „soweit sie sich bewährt haben“ – weiter als „Feuerwehrkräfte“ an öffentlichen Schulen Dienst tun. Die GEW möge doch bitte die vom Personalrat – weitgehend identisch mit den GEW-Aktiven – durchgesetzte Quote akzeptieren und nicht „durch unseriöse Informationen“ die Öffentlichkeit verwirren.

Eine Leih-Lehrerin, so berichtet die GEW, ist im laufenden Schuljahr als Klassenlehrerin in einer ersten Klasse eingesetzt. Als pädagogische Regel gilt, dass wegen der Schüler-Lehrer-Bindung die Lehrer nach der ersten Klasse nicht ausgetauscht werden sollten. Eltern wie auch die Schulleitung sind so zufrieden mit der Arbeit der „Leiharbeits“-Kollegin, dass sie sich mehrfach dafür ausgesprochen haben, dass sie bleiben kann – und soll. Dennoch wurde der Leih-Lehrerin wenige Tage vor dem Schuljahrsende mitgeteilt, sie müsse ihren „Feuerwehreinsatz“ an einer anderen Schule fortsetzen. K.W.