europa & asyl

Standards

Im Amsterdamer Vertrag vom Mai 1999 zu einem gemeinsamen Asyl- und Migrationsrecht verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2004 in allen zentralen Feldern Mindeststandards zu beschließen. Damit wurde der Prozess der Abgabe von nationalstaatlichen Souveränitätsrechten im Asylrecht eingeleitet. Die asylrechtlichen EU-Beschlüsse gelten auch für alle künftigen EU-Mitgliedsstaaten. Aktuell werden mit zwölf Ländern Beitrittsverhandlungen geführt. Welches gemeinsame Asylrecht dabei entsteht, wird weltweite Auswirkungen haben. Doch knapp drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages sind die Anforderungen an ein gemeinsames Asylsystem nicht umgesetzt worden. Die mangelnde Bereitschaft der Nationalstaaten, ihre Strategie zur Verwässerung von Regelungen verhinderten dies. Die gemeinsame Anwendung des Flüchtlingsbegriffes, faire verbindliche Mindeststandards in den Asylverfahren und menschenwürdige durchgängige Aufnahmebedingungen sind die Schlüsselelemente eines künftigen europäischen Asylsystems. www.proasyl.de