Bahn frei für DB-Konkurrenten

Vergabekammer Magdeburg entscheidet: Der heimlich abgeschlossene Monopolvertrag zugunsten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist ungültig. Ab sofort müssen Teilnetze des öffentlichen Schienennahverkehrs als Lose auf den Markt gebracht werden

von ANNETTE JENSEN

In Sachsen-Anhalt hat die Deutsche Bahn AG eine herbe Schlappe beim Versuch erlebt, Wettbewerber von den Gleisen fern zu halten. Die Vergabekammer Magdeburg hat den im Februar vom damaligen SPD-Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) und Bahnchef Hartmut Mehdorn besiegelten Vertrag für ungültig erklärt. Der Millionenauftrag sollte rückwirkend ab 1. Januar der DB den gesamten Nahverkehr im Land für elf Jahre sichern, mit Ausnahme von zwei Teilnetzen. Mindestens 20 Millionen Zugkilometer im Jahr für jeweils 9,56 Euro wurden vereinbart. Dagegen hatten die privaten Bahnbetreiber Connex und die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft geklagt. Und Recht bekommen. Sollte die DB bis Mitternacht keine Beschwerde eingelegt haben, ist das Urteil gültig. Die neue Landesregierung hatte bereits angekündigt, nicht in die Revision gehen zu wollen. Erstmals liegt damit eine rechtskräftige Entscheidung vor, die ein transparentes Vergabeverfahren im Schienennahverkehr vorschreibt. Außerdem urteilten die Richter, dass die Aufträge im Wettbewerb vergeben werden müssen. Einen Riegel vorgeschoben haben sie der Möglichkeit, die gesamte Verkehrsleistung auf einmal zu vergeben. Stattdessen müssen einzelne Teilnetze, so genannte Lose, auf den Markt gebracht werden, damit auch mittelständische Unternehmen eine Chance haben. „Wir müssen jetzt Pionierarbeit leisten“, sagte gestern Bernhard Hinzen, Leiter des Verkehrsministerbüros, gegenüber der taz. Noch in keinem Bundesland gebe es ein vollständiges Konzept für den Wettbewerb im Schienennahverkehr. Am weitesten ist Schleswig-Holstein.

Klar ist, dass nicht sofort alle Strecken öffentlich ausgeschrieben werden können. Die Wettbewerber der DB benötigen einen Vorlauf – schließlich haben sie nicht reihenweise Loks und Waggons in der Garage stehen. Experten rechnen damit, dass die DB in Sachsen-Anhalt einen Übergangsvertrag für etwa zwei Jahre bekommt. Doch klar ist nach dem Urteil auch, dass das Land sofort mit einem Stufenplan der Konkurrenz eine Chance einräumen muss.

Mit dem Urteil aus Magdeburg bricht ein wichtiger Baustein aus dem DB-Unternehmenskonzept. Jetzt könnten auch Verträge in Thüringen und Sachsen durch Klagen infrage gestellt werden. Auch dort hält die DB bisher ein Monopol. Zudem wackelt die Strategie, Investitionen ins Schienennetz davon abhängig zu machen, dass die DB auf der ausgebauten Strecke jahrzehntelang allein den Nahverkehr abwickeln darf. Und schließlich droht der DB auch in Nordrhein-Westfalen mehr Konkurrenz. Dort entscheidet demnächst das Oberlandesgericht Düsseldorf in ähnlicher Sache.