Verwahrvollzug

Jugendgefängnis muss Erziehung dienen

Eine Gefängnisstrafe für Jugendliche darf laut Gesetz nicht nur Sanktion sein, sondern muss deren Erziehung dienen. Im Jugendgerichtsgesetz heißt es, dass eine Jugendstrafe im Gefängnis so zu bemessen ist, dass „die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist“. Im Koalitionsvertrag zwischen Schill-Partei, CDU und FDP hingegen steht etwas völlig anderes: Da ist als Grundsatz festgehalten, dass Jugendliche, die Straftaten begehen, „frühzeitig ihr Unrecht vor Augen geführt bekommen sowie zeitnah und konsequent zur Verantwortung gezogen werden“. Keine Rede ist davon, wie durch die Haft positiv auf die jungen Delinquenten eingewirkt werden soll. Fachleute kritisieren immer wieder, dass auf Hahnöfersand reiner „Verwahrvollzug“ betrieben wird und die Jungen nicht auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet werden. EE