Minizugeständnis

Dräger will kleinste Änderungen an der Novelle des Hochschulgesetzes vornehmen. Gebühren für Senioren

Nach den Studierenden müssten nun eigentlich die Senioren auf die Straße gehen. Denn für die wird Hochschulbildung künftig richtig teuer. „Für das weiterbildende sowie das Seniorenstudium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben“, heißt es im Paragraph 6 des Hochschulmodernisierungsgesetzes von Wissenschaftssenator Jörg Dräger. Bei diesen Gruppen seien Gebührenerlasse „aus sozialen Gründen nicht geboten“, heißt es in der Begründung.

Doch wie bei so vielen Ankündigungen des neuen Gesetzentwurfs ist nicht klar, was davon schließlich auch umgesetzt wird. Barbara Brüning, hochschulpolitische Sprecherin der SPD, frohlockt gar, die „deutlichen Proteste“ von Hochschulen und Studierenden hätten Dräger bewegt, „beim Hochschulgesetz den Kurs zu ändern“. Sie bezieht sich dabei auf Drägers Äußerungen am Rande seiner Haushaltspressekonferenz vom Freitag, in denen er zur Rolle der umstrittenen Hochschulräte Stellung nahm.

„Ein paar Änderungen werden noch vorgenommen, bevor der endgültige Entwurf in die Behördenabstimmung geht“, bestätigt Drägers Sprecherin Sabine Neumann. Sie dämpft die Erwartungen an den Umfang der Änderungen, die in zwei Wochen vorliegen sollen: „Nach meinem Kenntnisstand werden sich nicht allzu viele Dinge ändern“. Von einer „Kursänderung“ würde sie nicht sprechen. Eine Änderung ist bereits bekannt: Die Hochschulsenate dürfen künftig selber ihre Grundordnung beschließen, die dann aber von den externen Räten genehmigt werden müssen.

Für AStA-Referent Christian Schomann wäre besagte Grundordnungskompetenz nur ein „Minizugeständnis“, das die übrige Einschränkung der Hochschuldemokratie nicht aufwiege. Die Studierenden wollen zu Beginn des Herbstsemesters über einen längeren Streik abstimmen. KAJ