Konzernfusion stößt auf Gegenwehr

Mindestens ein Energieunternehmen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollen die geplante Fusion der Konzerne Eon und Ruhrgas mit rechtlichen Mitteln stoppen. Sie fürchten zu große Marktmacht und steigende Gaspreise

von HANNES KOCH

Die geplante Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas wird in Kürze die Justiz beschäftigten. Im Auftrag unter anderem des Energieunternehmens Trianel (Aachen) bereitet die Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held ein Schnellverfahren gegen die Fusionsentscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Diese will das Ministerium in Kürze veröffentlichen. Ziel der Kanzlei und ihrer Mandanten ist es, den Zusammenschluss zu verhindern.

Eon und Ruhrgas haben bei Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) beantragt, ihre Firmenehe zu genehmigen, obwohl das Bundeskartellamt und die Monopolkommission ebendies ablehnen. Der Großkonzern würde nicht nur den deutschen Markt beherrschen, sondern gleichzeitig zum größten kombinierten Strom-und-Gas-Konzern Europas aufsteigen.

„Die Rechtsmittel, besonders das Schnellverfahren, werden ernsthaft geprüft“, sagte Anwältin Ines Zenke gestern im Gespräch mit der taz. Sie werde auch dann vor das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ziehen, wenn Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke den Zusammenschluss nur unter Bedingungen genehmige. „Die bisher diskutierten Auflagen reichen nicht aus“, sagte Zenke. Gerüchte besagen, das Ministerium wolle Eon und Ruhrgas verpflichten, ihre Anteile am ostdeutschen Gasversorger VNG und an der Thüga (München) zu verkaufen. Letztere ist an 120 deutschen Stadtwerken beteiligt. Die Veräußerungen sollen dazu angetan sein, die Marktmacht des neuen Konglomerats zu reduzieren.

Das Energie- und Gashandelsunternehmen Trianel befürchtet trotzdem, durch den entstehenden Großkonzern unter zunehmenden Druck zu geraten. Der mögliche Verkauf der VNG und der Thüga würden diese Befürchtungen nicht ausräumen, sagte Trianel-Geschäftsführer Reinhard Goethe: „Gegen eine Genehmigung mit unzureichenden Auflagen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.“

In Frage kommt eine Beschwerde gegen die Freigabe der Fusion. Diese wäre aber wirkungslos, da sie keine aufschiebende Wirkung hat. Mehr Erfolg verspricht möglicherweise ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Das OLG Düsseldorf würde darüber innerhalb einiger Monate entscheiden. Die Konzerne können aber in der Zwischenzeit ihren Zusammenschluss weiterbetreiben und Fakten schaffen, die nur noch schwer rückgängig zu machen sind.

Zu den möglichen Beschwerdeführern gehört auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Es sei „ziemlich sicher“, dass der Verband Beschwerde einlege, weil er vom Ministerium nicht angehört worden sei, sagte Sprecher Carel Mohn. Die Verbraucherzentralen lehnen die Fusion ab, weil sie höhere Gaspreise befürchten.

Währenddessen hat die EU-Kommission den vollständigen Verkauf der Veba Oel durch Eon an BP genehmigt. Im Gegenzug hatte Eon die Ruhrgas-Anteile von BP übernommen. Die VNG beschwert sich unterdessen, ohne die starke Mutter Ruhrgas nicht mehr überlebensfähig zu sein.