Kiffer hoffen auf Freitag

Bundesverfassungsgericht wird morgen Entscheidung zur Fahreignung von Haschbesitzern veröffentlichen

KARLSRUHE taz ■ Wer Hasch besitzt, gefährdet seinen Führerschein. Diese deutsche Drogenregel hat das Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt und will morgen zwei Entscheidungen veröffentlichen. Derzeit kann schon bei bloßem Besitz kleiner Mengen Cannabis ein ärztliches Gutachten oder ein Drogenscreening mit Harntests angeordnet werden. Bei Nachweis von regelmäßigem Konsum ist der Führerschein sofort weg, bei gelegentlichem Konsum wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet (auch „Idiotentest“ genannt).

„Einige zehntausend Mal“ pro Jahr, so schätzt der Ludwigsburger Anwalt Michael Hettenbach, komme diese Regelung zur Anwendung. Die beiden Verfassungsbeschwerden, die Karlsruhe jetzt entscheidet, reklamieren eine Verletzung des Gleichheitsprinzips. Denn der bloße Besitz von Bier oder Wein werde nicht zum Anlass für derartige Untersuchungen genommen. CHR