und jetzt?

Neue Verordnung

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss wohl die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert werden. Sie war 1998 noch von der Kohl-Regierung eingeführt worden und 1999 in Kraft getreten. Im Karlsruher Beschluss findet sich zwar kein Hinweis darauf, weil der jetzt entschiedene Fall sich noch auf die (weniger konkrete) Rechtslage von 1994 bezieht. Hier genügte die Aufhebung von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen aber heißt es in Paragraph 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung: „Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt oder besessen hat.“ Auf diesen Passus stützen sich auch die weit verbreiteten Aufforderungen zu Drogenscreenings. Zumindest bei Cannabisbesitz kann diese Bestimmung von nun an nicht mehr angewandt werden. Der Ludwigsburger Rechtsanwalt Michael Hettenbach schätzt, dass die Führerscheinbehörden pro Jahr „Zehntausende“ Drogenscreenings angeordnet haben. Die Zahlen stiegen sprunghaft an, als 1994 das Bundesverfassungsgericht verlangte, dass der Besitz geringfügiger Mengen Hasch nicht mehr bestraft werden soll. CHR