„mehmets“ rückkehr

3 Tage Deutschland

„Mehmet“ darf zurück nach Deutschland – vorerst aber nur für drei Tage. Die Münchner Ausländerbehörde erteilte ihm für die morgige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis. Zu klären ist, ob der heute 18-Jährige, der 1998 in die Türkei abgeschoben wurde, Anspruch auf eine neue Aufenthaltserlaubnis hat. Mehmet hatte als Kind rund 60 Straftaten begangen. Als er kurz nach seinem 14. Geburtstag – nun strafmündig – einen Raub beging, schickte ihn die Stadt München in die Türkei, obwohl Mehmet in Deutschland aufwuchs. Sollte das Gericht für Mehmets Rückkehr entscheiden, muss er eventuell bald ins Gefängnis. „Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragen“, sagte der Chef der Staatsanwaltschaft München der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. CHR