Ermittlungen nach Tod
: Polizisten müssen nichts fürchten

Es gibt einen Witz: „Ich bin unschuldig, Herr Kommissar. Der kam plötzlich um die Ecke und ist mir direkt ins Messer gefallen – und das sieben Mal.“ Und so kommt einem der Gedanke an Vertuschung in den Sinn bei den Ergebnissen, welche die weisungsgebundenen Behörden Polizei und Staatsanwaltschaft nach zwei Tagen Konsultationen der Öffentlichkeit zu Umständen des Todessturzes von Altona präsentieren.

Kommentarvon KAI VON APPEN

Niemand behauptet, der Polizist habe vorsätzlich gehandelt. Aber es drängt sich die Frage auf, ob nicht im Übereifer erlerntes Handwerk außer acht gelassen worden ist, um den politischen Vorgaben des neuen Rechtssenats gerecht zu werden.

Jeder Mensçh, der einen Menschen tötet, muss zunächst mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Nur Polizisten und deren Helfershelfer in Hamburg offenkundig nicht. Da recherchieren Berufskollegen so lange gegen Berufskollegen, bis wirklich alle Verdachtsmomente vom Tisch sind.

Parallelen zum Brechmitteltod von Achidi John in der Rechtsmedizin des UKE drängen sich auf. Da wurden solange Gutachten eingeholt, bis selbst ein bekannter Herzfehler angeblich medizinisch nicht mehr diagnostizierbar war. Und es würde in diesem Fall nicht verwundern, wenn als Ergebnis bliebe, der Schuss sei durch einen Handy-Impuls des Opfers selbst ausgelöst worden.