Milde Strafen für Hellersdorfer Brandtrio

Gericht sieht „Menschenverachtung“ statt Ausländerfeindlichkeit. Zwischen ein und zweieinhalb Jahre Haft für Täter

Wegen des Molotowcocktail-Anschlags auf einen türkischen Imbiss in Hellersdorf im Januar hat das Landgericht am Montag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie einen 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Gegen einen 17-Jährigen wurde eine Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verhängt.

Richter Helmut Schweckendieck sprach von einer menschenverachtenden Grundhaltung, die bei dem Anschlag zu Tage getreten sei. Ausländerfeindlichkeit habe aber nicht im Vordergrund gestanden, hieß es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen als Tatmotive „Ausländerhass und Rechtsradikalismus“ erkannt und für Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren plädiert, die nur für den jüngsten Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die drei Männer wurden des versuchten Mordes, der versuchten besonders schweren Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Der Richter erkannte bei den Angeklagten eine diffuse rechtsradikale Einstellung, die bar jeglichen historischen Wissens und Hintergrundes und bei jedem Einzelnen unterschiedlich ausgeprägt gewesen war. Dem Gericht zufolge waren die Molotowcocktails von den beiden älteren Angeklagten gebaut und auf den Imbiss geworfen worden, während der 17-Jährige letztlich aus Skrupel die Benzinflasche an einen Mitangeklagten übergeben hatte. Eine Imbissbesucherin war durch eine brennende Flasche leicht verletzt worden, die sie am Rücken getroffen hatte. Ein zweiter Brandsatz zerschellte am Türpfosten.

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Freunde aus Berlin und Oschersleben bei Magdeburg gewusst, dass sich in dem Imbiss mehrere Personen aufhielten. Sie wollten zwar nicht gezielt töten, sie hätten es aber hingenommen, wenn durch den heimtückischen Anschlag Menschen ums Leben gekommen wären, sagte Schweckendieck. Es sei ihnen ganz egal gewesen.

Ursprünglich sollten die Feuerbomben auf das als Punkertreff bekannte Kino „Kiste“ in Hellersdorf geschleudert werden. Dieser Aspekt spreche dagegen, dass es sich um eine rein ausländerfeindliche Tat handelte, sagte der Richter. Die Idee, Brandsätze in den türkischen Imbiss zu werfen, kam schließlich von dem 19-Jährigen. Unmittelbar nach der Festnahme hatte das geständige Trio erklärt, man wollte „ein Kanakenhaus brennen sehen“.

Die milden Strafen begründete das Gericht mit dem Geständnis der Angeklagten, bei denen ein „Nachdenkungsprozess“ eingesetzt habe. Bei dem ältesten Angeklagten kam hinzu, dass er wegen erheblichen Alkoholkonsums nur vermindert schuldfähig war. DDP/DPA/TAZ