Einsicht am Nimmerleinstag

Das Informationsfreiheitsgesetz wird Anfang August an den Stimmen der CDU scheitern: Sie fürchtet zu viel Bürokratie. Dabei funktioniert die Maßnahme schon in vielen anderen Bundesländern

Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz wird nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Trotz weiterem Drängen von SPD und Grünen dürfte sich der zuständige Medienausschuss Anfang August gegen das Gesetz entscheiden. „Wir haben uns festgelegt“, sagt CDU-Medienpolitiker Heiko Strohmann auf Anfrage der taz. Die Christdemokraten sähen derzeit „keine Notwendigkeit, das Gesetz zu verabschieden“. So wird sich der Ausschuss „darauf einigen, dass er sich nicht einig ist“, erklärt Strohmann. Konkret: Das Gesetz landet im Mülleimer. Eine Wiedervorlage sieht die CDU „erst in ein, zwei Jahren“ – am Nimmerleinstag.

Es sei „nicht so, dass die CDU etwas verheimlichen will“, betont der Christdemokrat. Aber: „Wir wollen erst die Erfahrungen aus anderen Bundesländern abwarten – Berlin und Brandenburg novellieren ihr Gesetz ja schon.“

Per Informationsfreiheitsgesetz sollten Bürger in Zukunft ohne Probleme Auskünfte von den Verwaltungen einholen können – auch, und das ist das Neue, wenn sie nicht direkt betroffen sind.

Anwohner hätten sich so Einsicht in Bebauungspläne oder genaue Daten über die Lärmbelastung in ihrer Straße verschaffen können, Lehramts-Studenten sich über die Lehrer-Planung beim Bildungssenator informieren können. Ähnliches passiert bereits in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Für die Grünen bedeutet das Info-Gesetz ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Transparenz – und damit weniger Korruption. „Zu einer modernen Verwaltung gehört einfach die Informationsfreiheit“, meint die Bürgerschaftsabgeordnete Anja Stahman. Ihre Partei hatte das Gesetz in die Bürgerschaft eingebracht. Stahmann ist sauer auf die CDU: „Bremen leistet sich mal wieder die Peinlichkeit, Letzter zu sein.“

Auch Frank Schmidt, medienpolitischer Sprecher der SPD findet das Ableben des Entwurfs „mehr als traurig“. Schmidt hatte in einem Schreiben Ende Juni noch mal versucht, die Bremer CDUler zu überzeugen: „Die Anhörung Anfang Mai hat gezeigt, dass auch die Fachleute keine Vorbehalte haben“, betonte Schmidt. In Berlin, wo Bürger seit zwei Jahren das Recht haben, Akten der Verwaltungen einzusehen, hatte es bislang nur 160 Anfragen gegeben. Der Verwaltungsaufwand habe sich in Grenzen gehalten, hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garska betont. Und auch der Bremer Datenschutzbeauftragte Sven Holst sah „keine Bedenken“ gegen den Bremer Gesetzesentwurf.

„Der CDU gehen die Argumente flöten“, argwöhnt die Grüne Stahmann. Das sieht Heiko Strohmann anders. Auch, wenn die Info-Freiheit in Nordrhein-Westfalen auf Antrag der CDU eingeführt wurde – er hat Bedenken: „Die dortige kommunale Verwaltung ist nicht so dafür“, sagt Strohmann und verweist auf persönliche Kontakte zu Behörden in der Ex-Hauptstadt Bonn. „Dort hat das Gesetz zu Unruhe geführt. Die Prüfung, ob eine Information rausgegeben werden darf oder nicht, dieser Arbeitsaufwand, das ist die Angst, die wir haben“, meint Strohmann.

Grundsätzlich sei das Gesetz „nicht verkehrt.“ Aber: Es dürfe „nicht die Verwaltung lahmlegen“. Außerdem halte er es für unklug, ein derartiges Vorhaben in Zeiten von Bundestags- und Bürgerschaftswahlen durchzupeitschen. „Lieber noch ein, zwei Jahre abwarten. Außerdem“, so Strohmann, „hat die rot-grüne Bundesregierung auch noch kein eigenes, bundesweit gültiges, Gesetz erlassen.“

Kai Schöneberg