Dosenpfand wieder weiter

Vielleicht entscheidende Niederlage für große Getränkehersteller vor Gericht

BERLIN taz/dpa ■ Die Kläger gegen das Dosenpfand haben eine weitere Niederlage erlitten. Es handelt sich um eine Gruppe von Klagen vor diversen Ländergerichten. Die Länder hatten deshalb das Bundesverwaltungsgericht in Berlin angerufen. Das hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass die Mehrwegschutzregelung der Verpackungsverordnung keinen „fiktiven Verwaltungsakt“ enthält. Wäre durch die Verordnung ein fiktiver Verwaltungsakt entstanden, hätten Klagen eine Chance gehabt, jedenfalls aber die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 empfindlich verzögern können.

Das Bundesumweltministerium freute sich gestern. „Damit dürfen die Klagen der Pfandgegner ins Leere laufen und ihre Niederlage vor den Verwaltungsgerichten der Länder bevorstehen“, sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake. Rund 40 große Brauereien, Handelsunternehmen und Dosenhersteller haben die Bundesländer mit dem Ziel verklagt, über sie eine Freistellung vom Dosenpfand zu erreichen.

Die Befürworter des Pfandes, namentlich die Deutsche Umwelthilfe und die mittelständischen Teile der Getränkewirtschaft, die kaum Dosen verkaufen, begrüßten das Urteil gestern ebenfalls. Damit sei der Klagewelle der Dosenlobby die juristische Grundlage entzogen. Es seien 500 Einzelverfahren anhängig. REM