Im Dunkel der Nacht

Massenabschiebung als Nacht- und Nebel-Aktion. Bundesgrenzschutz nahm Kosovo-Albaner nicht mit

Es klingelte um kurz nach 1 Uhr nachts an der Tür von Alma G. Fahnder der Spezialabteilung ‚Abschiebende Maßnahmen‘ des Landeskriminalamtes nahmen die Frau und ihre dreijährige Tochter Augustine fest. Eigentlich sollten Almas Eltern und ihre beiden Brüder auch verhaftet werden – doch sie waren nicht da. So begann gestern Nacht an vielen Punkten Hamburgs der Versuch der Ausländerbehörde, massenhaft Kosovo-AlbanerInnen abzuschieben. Aber nur wenige gingen offenbar ins Netz. Behördensprecher Nobert Smekal: „Wir haben heute acht Personen abgeschoben.“

Für Anne Harms von der kirchlichen Beratungstelle „Fluchtpunkt“ ist das Vorgehen rechtswidrig – in zweierlei Hinsicht: Sie verweist auf einen in der vorigen Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei Abschiebungen und Freiheitsentzug ein Richter eingeschaltet werden muss. „Nach diesem Urteil sind vorläufige Festnahmen zwecks Abschiebungen ohne einen vorher ergangenen Richterbeschluss verfassungswidrig“, schimpft Harms. In der Tat führen die Karlsruher Richter aus: „Die Freiheitsentziehung setzt grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus.“

Zudem verstößt das Vorgehen gegen das Hamburgische Verwaltungsvollsteckungsgesetz, zu deren Beachtung die Ausländerbehörde nach einem rot-grünen Koalitionsstreit 1999 ermahnt wurde. „Die gesetzlichen Vorgaben, wonach zur Nachtzeit zwischen 21 bis 4 Uhr Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich nicht durchgeführt werden dürfen, werden beachtet.“

Smekal sieht das anders. Nach seiner Auffassung gilt der Karlsruher Beschluss „für diesen Fall“ nicht, denn: „Es war kein Freiheitsentzug, sondern nur eine ‚freiheitsbeschränkende Maßnahme‘.“

Trotz der behördlichen Ignoranz ist die Aktion vorerst ein Flop geworden. Nach Informationen der taz hamburg hat der Bundesgrenzschutz am Flughafen Berlin Schönefeld die acht Personen nach Hamburg zurückgeschickt. KAI VON APPEN