Dreifach fraglich

Betr.: „Ohne Rechte“, taz bremen vom 16. Juli

Ob eine gesetzliche Grundlage für den Jugendvollzug tatsächlich die Mängel im Bereich Erziehung, Betreuung und Freizeitgestaltung beseitigt, ist dreifach fraglich, wie das Beispiel Abschiebungsgewahrsam zeigt. Zum einen deshalb, weil auch hier nach langem Debattieren ein Gesetz für den Vollzug in der Abschiebungshaft erlassen wurde, dass die gravierenden Mängel im Vollzug im Wesentlichen unangetastet ließ (z.B. kein Beschwerderecht für Gefangene). Zum zweiten, weil die wenigen erwähnenswerten Verbesserungen, die das neue Abschiebungshaftvollzugsgesetz enthält, bis heute nicht umgesetzt sind: Weder wurde die vorgesehene Stelle eines/einer SozialarbeiterIn besetzt, noch erfolgt die Unterrichtung der Abschiebehäftlinge über ihre Rechte in ihrer Muttersprache durch Aushändigung von Merkblättern, noch ist die Errichtung des Anstaltsbeirats erfolgt usw. Zum dritten deshalb, weil der größte Mangel sowohl des Jugend- – wie auch des Abschiebungshaftvollzuges – und damit verbunden der eigentliche gesellschaftliche Skandal – darin besteht, dass es ihn überhaupt gibt. Ralf Hillebrandt, grenzenLos