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Bedeutung für NPD-Verbotsverfahren

Zwanzig Rechtsextremisten hat die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den inzwischen verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) angeklagt. Vorgeworfen werden ihnen neben der „Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB – Höchststrafe: fünf Jahre Haft – unter anderem auch schwerer Landfriedensbruch sowie Körperverletzungs- und Propagandadelikte. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen SSS-Mitglieder ist in drei Prozesse gesplittet: Am Montag wird vor dem Dresdner Landgericht das Verfahren gegen sieben Angeklagte, darunter den mutmaßlichen SSS-Gründer und -Sprecher Thomas Sattelberg, eröffnet. Anschließend sollen zwei weitere Prozesse mit jeweils sieben und sechs Angeklagten folgen. Der Ausgang des Prozesses in Dresden ist nicht nur für die Region Sächsische Schweiz von Bedeutung, sondern kann auch das NPD-Verbotsverfahren beeinflussen. Einige SSS-Aktivisten waren NPD-Mitglieder. Anwälte der NPD verteidigen nicht nur im bevorstehenden Prozess, sondern hielten schon vorher Rechtsschulungen für die SSS ab. Die Verbindungen zwischen SSS und NPD sind Bestandteil des Verbotsantrags von Bund und Ländern beim Bundesverfassungsgericht. HK