Abi vor Gericht

Verwaltungsgericht lehnt aufschiebende Wirkung einer Klage ab. Nun soll die nächste Instanz entscheiden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat befunden, dass die Klage der Familie Neuling gegen das Turbo-Abi keine aufschiebende Wirkung hat. Tochter Marleen Neuling kommt nach den Ferien in die fünfte Klasse des Helene-Lange-Gymnasiums. Damit sie das Abitur schon nach acht Jahren ablegen kann, steigt sie dort gleich mit 30 statt 28 Stunden pro Woche ein. Dagegen klagt die Familie, weil das Schulgesetz nicht entsprechend geändert wurde. Das passiert erst im nächsten Jahr (taz berichtete).

Die Behörde hatte sich darauf zurückgezogen, dass es ja nur um eine Stundenerhöhung gehe, für die es keiner Gesetzesänderung bedürfe, denn sie sei reversibel. Das Amt für Schule hatte die Familie schriftlich über die Erhöhung der Wochenstundenzahl informiert und erklärt: „Alle Kinder, die im August in die 5. Klasse des Gymnasiums eintreten, werden das Abitur bereits nach acht Jahren ablegen können.“

Für die Richter war das „lediglich eine schriftliche Auskunft“, kein „Verwaltungsakt zur verbindlichen Regelung eines Einzelfalls“. Und weil man eine Auskunft nicht förmlich anfechten kann, habe die Klage auch keine aufschiebende Wirkung. Die eigentliche Frage aber, ob nämlich die Schulbehörde schon alles Notwendige veranlassen darf, bevor die Schulzeitverkürzung Gesetz ist, haben die Richter damit nicht beantwortet.

Rechtsanwalt Joachim Walther, der die Familie vertritt, will nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Wird die zurückgewiesen, „können wir das Gericht durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einer Entscheidung in der Sache zwingen“, kündigt er an. sandra wilsdorf