Heitere Angeklagte

Im Prozess gegen die Skinheads Sächsische Schweiz trägt die Anklage Leseproben aus dem Heft „Froindschaft“ vor

BERLIN taz ■ Am zweiten Prozesstag gegen sieben Mitglieder der neonazistischen Skinheads Sächsische Schweiz ist gestern die Anklage verlesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 20 bis 28 Jahren Rädelsführerschaft beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Körperverletzung und Nötigung vor. 89 Zeugen sollen dazu gehört werden.

Die sieben Rechten sollen unter anderem an der Bedrohung von PDS-Kreistags- und Landtagsabgeordneten sowie mehreren gewalttätigen Angriffen gegen linke Jugendliche und Migranten beteiligt gewesen sein. Den Vorwurf der Volksverhetzung untermauerten gestern Leseproben aus dem SSS-Heft „Froindschaft“ – zur Erheiterung der Angeklagten. Einer der Angeklagten will sich kommende Woche als Hauptbelastungszeuge zu den Vorwürfen äußern.

Beredtes Schweigen herrscht hingegen bei Sachsens Innenminister zur Frage, welche Rolle V-Leute beim SSS gespielt haben. Grundsätzlich könne er eine zu große Einflussnahme von Informanten auf die SSS aber ausschließen, so Innenminister Horst Rasch (CDU). Entsprechende Nachfragen des Gerichts will das Ministerium aber nicht beantworten. Das Gericht hat sich vorbehalten, Sachsens Verfassungsschutzpräsidenten als Zeugen zu laden. HEIKE KLEFFNER