Grünes Licht für Karge-Abwahl

Das Abgeordnetenhaus kann über die Abwahl von Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge abstimmen. Der umstrittene Chefankläger scheiterte gestern am Verwaltungsgericht mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Sie sollte es Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) verbieten, die vom Senat angestrebte Abwahl auf die Tagesordnung zu setzen. Das Gericht sah einen verfassungsrechtlichen Streit und hielt sich nicht für zuständig. Karge kann nach Ansicht der Kammer noch nach einer Abwahl klagen. Damit folgte das Gericht Mompers Argumentation. Karge möge die Entscheidung abwarten, betonte eine Parlamentssprecherin. Karge selbst ist derzeit in Urlaub. Ob er vor das Verfassungsgericht geht, blieb offen. TAZ