LER: Einigung im Detail

Evangelische Landeskirche sagt Ende des Rechtsstreits in Karlsruhe um Religionsunterricht in Brandenburg zu

Der langjährige Streit um das Schulfach LER in Brandenburg ist nun auch in den verzwickten Einzelheiten beigelegt. Wie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg gestern mitteilte, hat der Präsident des kirchlichen Konsistoriums, Uwe Runge, im Namen der Landeskirche eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und den beiden großen Amtskirchen unterzeichnet. „Mit dieser Vereinbarung wird die Stellung des seit zehn Jahren an den Schulen Brandenburgs aufgebauten Religionsunterrichts auf der Basis der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben und verbessert“, heißt es in einer Erklärung der Kirche.

Um das nach der Wende in Brandenburg eingeführte Pflichtfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ hatte es zwischen der Landesregierung und den beiden großen Kirchen eine erbitterte Auseinandersetzung gegeben. Die Kirchen störte, dass der Religionsunterricht im Vergleich zu LER und im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern zu einem Ersatzfach degradiert wurde. Deshalb klagten sie gegen LER in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter schlugen den Parteien einen Vergleich vor, dem Landesregierung und Kirchen nun auch für die umstrittenen Details zustimmten.

Wichtige Anliegen der Kirche sind jetzt festgeschrieben, etwa die problemlose Abmeldung von LER zugunsten des Religionsunterrichts, die Integration in die normale Unterrichtszeit und eine Leistungsbewertung auf dem Zeugnis. Zugleich kam es mit dem Land zu einer Vereinbarung, den Verfassungsstreit in Karlsruhe beizulegen.

Vier evangelische Familien in Brandenburg bestehen trotz dieser Vereinbarung im Detail weiter auf einen Urteilsspruch der Karlsruher Richter, wie einer der Klagenden, Detlef Dreke aus Luckenwalde, betonte. Auch mit diesen neuen Vereinbarungen sei der Religionsunterricht „kein ordentliches Lehrfach“, sagte er der „taz“. So seien etwa die Zensuren in „Religion“ nicht versetzungsrelevant. Tatsächlich wollte die Kirche dies ursprünglich, konnte sich aber in diesem Punkt nicht durchsetzen. Das erst vor wenigen Monaten im Sinne der Kirche geänderte Schulgesetz Brandenburgs habe für den Religionsunterricht nur wenig gebracht, bemängelte Dreke.

PHILIPP GESSLER