Echter Filmriss: Tod durch Gabel

Wegen der Tötung eines Nebenbuhlers mit einer Fleischgabel hat das Landgericht gestern einen 46-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der alkoholabhängige Mann wurde wegen vorsätzlichen Vollrausches bestraft. Nach einem Trinkgelage mit seiner Verlobten und dem späteren Opfer im Februar hatte der Angeklagte den 38-jährigen Zechkumpan aus Eifersucht erstochen. Ein Gutachter hatte den Zustand des Angeklagten mit dem Blutalkoholwert von 3,8 Promille als „klinisch tot“ bezeichnet. Der 46-Jährige sagte im Prozess aus, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. DDP