von recht und gesetz
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Für die psychologische Betreuung und rechtliche Beratung von Opfern von Gewalt gibt es Einrichtungen wie den Weißen Ring, den Kinderschutzbund oder die Opferhilfe. Für die rechtsmedizinische Untersuchung durch erfahrene ÄrztInnen bietet auch dann, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde, die 1997 gegründete „Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt“ ihre Hilfe an. Der Verein ist rund um die Uhr unter ☎ 428 03-21 30 (tagsüber) oder ☎ 428 03-21 27 zu erreichen.

Auch wer nachts oder am Wochenende mit der Polizei in Konflikt gerät, hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Anwaltliche Notdienst hilft bei der Suche: Unter ☎ 0170/610 59 49 sind die AnwältInnen werktags von 18 bis 8 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr erreichbar.

Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, bietet die Öffentliche Rechtsauskunft, Holstenwall 6, Rat und Hilfe an: ☎ 4282 43-30 72, werktags von 8 bis 13 Uhr.

Wer eine Telefonrechnung erhält, die deutlich höher ist als die vorhergehenden, kann sich bei der Verbraucherzentrale über seine Rechte informieren: ☎ 0190/77 54 41 (1,24 E/Min), dienstags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr. Ein Vortrag über das Thema mit anschließender Gruppenberatung findet am 4. September von 18.30 bis 21 Uhr statt. Anmeldung und nähere Infos unter ☎ 24 832-108 oder www.vzhh.de.

Anonym im Internet surfen, ohne Datenspuren zu hinterlassen – zu diesem Thema gibt es ein Faltblatt vom Europäischen Verbraucherzentrum Kiel und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, das unter www.anon-online.de kostenlos heruntergeladen oder unter ☎ 0431/988-1209 oder -1210 bestellt werden kann.

Wenn ein Prozessbeteiligter verspätet seine Bedürftigkeit nachweist, hat er trotzdem Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht: Beweismittel und neue Tatsachen müssen jederzeit berücksichtigt werden. Entscheidend ist allein die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Betroffenen.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder diese versehentlich weggeworfen haben sollte, kann sich beim Bezirks- oder Ortsamt eine neue Karte ausstellen lassen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und am Freitag von 8 bis 14 Uhr.