EU: Illegale Deponie

Trotz Gesetzesverstoß will Brüssel kein Verfahren gegen Bremen anstrengen – Vögel kommen eh nicht wieder

Eine nachträgliche Prüfung „bringt keinen zusätzlichen Gewinn“

Die Ablagerung von Sondermüll im so genannten „Landschaftsbauwerk“ in der Hemelinger Marsch war illegal. Das stellte jetzt die Europäische Kommission in einem Schreiben an die Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Karin Mathes fest. Die Grünen hatten vergeblich gegen die Deponie protestiert.

Die staatliche Bremer Wirtschaftsförderungs GmbH (WfG), dem Wirtschaftsressort unterstellt, hatte 1998 die Genehmigung erhalten, am Rande der Hemelinger Marsch „Bauschutt, Bodenaushub und asbesthaltiges Material“ aus den benachbarten alten Tongruben zu einem zwölf Meter hohen „Landschaftsbauwerk“ aufzuschütten. Mit Wissen des Umweltressorts nutzte sie die mitten im Vogelschutzgebiet gelegene Deponie aber gleichzeitig zur Entsorgung von 90.000 Tonnen Sondermüll. Als der Skandal aufflog, sprach der Senat eine nachträgliche Genehmigung aus. Die WfG musste die Deponie lediglich von oben abdichten.

Dieses Vorgehen rügte jetzt die Europäische Kommission. Die Halde hätte von vorneherein als Sondermüll-Deponie beantragt werden müssen – Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschlossen. Trotz des klaren Rechtsbruchs will die EU das Verfahren gegen die Bundesrepublik (und damit gegen Bremen) aber einstellen. Die bisherigen Sicherungsmaßnahmen seien ausreichend, heißt es aus Brüssel. Bei einer nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung sei zudem „kein zusätzlicher Gewinn“ für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung zu erwarten.

Pikant allerdings: Das Vogelschutzgebiet am Deponiestandort, wegen seiner ornithologischen Bedeutung ursprünglich zu Recht an Brüssel gemeldet, darf inzwischen aufgehoben werden (taz vom 15.8.). Denn für Vögel ist der Giftberg ziemlich wertlos.

sim