Fingerspitzengefühl für Heroinspritzer

Oberstaatsanwalt aus Frankfurt plädiert bei der geplanten Einrichtung von Druckräumen für eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Drogenhilfe. Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sei nicht notwendig

Die Einschätzung erfolgte aus berufenem Munde: „Für den Betrieb von Drogenkonsumräumen bedarf es keiner Änderung des Betäubungsmittelgesetzes“, sagte Harald Hans Körner. Der Oberstaatsanwalt aus Frankfurt am Main, der am Montag in Berlin als Rechtsexperte vor den parlamentarischen Innenausschuss geladen war, weiß, wovon er spricht. Schließlich gehörte Frankfurt zu den ersten Städten mit so genannten Fixerstuben.

Auch in Berlin wird es demnächst solche Räume geben, in denen sich Schwerstabhängige unter hygienischen Bedingungen frei von Verfolgungsdruck Drogen injizieren können. Die entsprechenden Landesrichtlinien sollen schon bald mit den Stimmen von SPD, PDS und Grünen das Abgeordnetenhaus passieren.

Die CDU lehnt die so genannten Druckräume jedoch nach wie vor vehement ab. Und auf Antrag der FDP, die von einer „unerträglichen rechtlichen Grauzone“ für die Polizei spricht, wurde gestern der Experte aus Frankfurt gehört.

Im Kern ging es um die Frage, was die Polizei in puncto Druckräume tun darf und was nicht. An sich ist die Polizei nach dem Legalitätsprinzip grundsätzlich zur Verfolgung strafbarer Handlungen verpflichtet. Dass kann laut Körner aber nicht bedeuten, dass Abhängige, die auf dem Weg zu einem Druckraum sind, jedes Mal kontrolliert werden. Im Umfeld der Räume und in den Räumen selbst, so sein Plädoyer, müsse die Polizei „einen gewissen Respekt wahren“. Wenn den Abhängigen jedes Mal der Stoff abgenommen würde, „würde es keinen Sinn machen, den Drogenkonsumraum aufrechtzuerhalten“. Viele Drogenhilfeprojekte seien durch solche Polizeiaktionen schon kaputtgemacht worden, „nur weil das Fingerspitzengefühl fehlte“, weiß der Oberstaatsanwalt von anderen Bundesländern.

Allerdings könne sich die Toleranz der Polizei nur auf Abhängige beziehen, die mit geringen Stoffmengen für den eigenen Konsum zu dem Druckraum unterwegs seien. Bei größeren Drogenmengen und bei Handelstätigkeiten müssten die Beamten sofort einschreiten. Funktionieren könne dieses Konzept aber nur nach einer intensiven Schulung und wenn alle Beteiligten – gemeint sind Polizei, Staatsanwaltschaft, Drogenhilfeeinrichtung und Bezirksamtsmitarbeiter – eng zusammenarbeiteten. Das sei deshalb so wichtig, so Oberstaatsanwalt Körner, „damit man sofort gegenlenken kann, sobald etwas aus dem Ruder läuft“.

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