4,5 Jahre Haft für Skins

Landgericht Halle verurteilt Skinheads nach Überfall auf Äthiopier. Leipziger Verfahren um SS-Parole abgelehnt

HALLE/LEIPZIG dpa ■ Das Landgericht Halle hat gestern zwei Skinheads wegen des fremdenfeindlichen Überfalls auf einen Äthiopier in einem Zug zu Gefängnisstrafen von jeweils vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die beiden aus Weißenfels stammenden 22-Jährigen hatten den Ausländer in dem Regionalexpress Halle–Eisenach beleidigt, misshandelt und einen Kampfhund auf ihn gehetzt. Der 32-jährige Äthiopier musste wegen Bissverletzungen, Blutergüssen und Prellungen in einem Krankenhaus behandelt werden.

Das Gericht befand die wegen rechtsextremistischer Delikte vorbestraften Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung für schuldig. Sie hätten aus rassistischen Motiven heraus gehandelt. Mit ihrer Tat hätten sie in hohem Maße menschenverachtende Intoleranz gezeigt und gegen die Menschenwürde verstoßen.

Unterdessen hat das Amtsgericht ein Jahr nach dem Neonazi-Aufmarsch in Leipzig die Prozesseröffnung gegen den NPD-Anwalt Horst Mahler und den Hamburger Neonazi Christian Worch abgelehnt. Der Streit geht darum, ob das Skandieren der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ strafbar ist. Damit wurden 11 der insgesamt 15 Anklagen abgelehnt, so ein Sprecher. Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt und sieht nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neue Chancen auf Erfolg.

Hintergrund ist der Neonazi-Aufmarsch vom 1. September 2001 in Leipzig, bei dem die Parole von mehreren Teilnehmern gerufen wurde. Mit Ausnahme einer Richterin des Amtsgerichts Leipzig, die vier Neonazis verurteilt hatte, verneinten die Leipziger Juristen bislang die Ähnlichkeit der Parole zu dem verbotenen Originalausruf der Waffen-SS „Unsere Ehre heißt Treue“. Damit war eine Verurteilung wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen nach Paragraf 86 a StGB nicht möglich. Der 3. Strafsenat des BGH hatte am 31. Juli jedoch entschieden, dass selbst allgemein unbekannte Nazisymbole nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen.