Die Herren bleiben fern

Im Prozess wegen des Hastedter Arbeitsunfalls weigern sich die Bosse auszusagen

Im Prozess wegen des tödlichen Arbeitsunfalls in Hastedt vor vier Jahren werden die beiden beschuldigten Bauleiter von ihren Auftraggebern im Stich gelassen: Zwei Vertreter des Generalunternehmers blieben als Zeugen unentschuldigt fern, und der Chef eines Subunternehmens machte per Fax von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da er sich selbst belasten könne.

„Man kann darüber streiten, inwiefern manche Firmen somit elegant aus der Sache herausgekommen sind“, meinte Richter Friedrich Kornblum. Dies werde sich im Falle einer Verurteilung gewiss strafmildernd für die Angeklagten auswirken. Bedeutsam sei aber auch, dass beide Angeklagten vor Ort waren und das Werkeln der kurdischen Arbeiter ohne jede Absicherung auf dem Dach nicht unterbunden hätten.

Seiner Zeugenvorladung gefolgt war gestern ein Baggerfahrer, der Teile der Halle abreißen musste, während die Arbeiter noch auf dem Dach waren. „Die sägen sich ja den Ast ab, auf dem sie sitzen“, will der Baggerfahrer den Angeklagten A. gewarnt haben. Kurz nach dem tödlichen Unfall ließ A. den Zeugen eine Erklärung unterschreiben, in der die alleinige Verantwortung dem Mitangeklagten K. zugeschoben wurde.

Auf Bitte von Staatsanwältin Tanja Wyluda wurden gestern erstmals die Personalien der Unfallopfer eingeführt, wegen deren „fahrlässiger Tötung“ verhandelt wird. Es verstarben zwei Türken, 28 und 25 Jahre alt, sowie ein 31-jähriger Syrer. JOX

Fortsetzung am 13.9. um 9 Uhr